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Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Der Besuch und das Betreten von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesgruppen wurde durch die dritte Verordnung (ausgegeben am 8. Juli 2020) zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Besuchs-, Betretens- und Leistungseinschränkungen in Einrichtungen, Unterkünften, Diensten und Angeboten in den Rechtskreisen SGB IX, SGB XI und SGB XII unter erhöhten Hygieneregeln erlaubt.

Für die Diakoniewerkstätten Neubrandenburg gGmbH heißt das, dass die Werkstätten, die Tagestätte und die Fördergruppen wieder öffnen können. Grundlage hierfür bildet unser Schutzkonzept, welches wir angepasst haben.

 Ab dem 3. August 2020 kehren alle Beschäftigten und Teilnehmer an ihre Arbeitsplätze zurück. Alle Besucher der Tagesstätte und der Fördergruppen können ab dem 3. August 2020 die Einrichtung besuchen.

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