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MV-Sozialfond: Gewährung von Zuwendungen aus dem MV-Schutzfonds

Das Sondervermögen MV-Schutzfonds dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Die Mittel aus dem MV-Schutzfonds dienen der konkreten Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, der Abwehr oder Abmilderung von Schäden aufgrund der Corona-Pandemie für die Wirtschaft und die anderen wichtigen gesellschaftlichen Bereiche. Sie sind nur subsidiär zu gewähren und nur zur Vermeidung unbilliger Härten, soweit reguläre Finanzierungsmöglichkeiten nicht bestehen oder diese nicht ausreichend sind.

Deswegen soll das Engagement von Privatpersonen, die im Zusammenhang mit den notwendigen besonderen Hygiene- oder Schutzmaßnahmen in der Häuslichkeit Angehörige pflegen oder angehörige Menschen mit Behinderungen betreuen, weil bedingt durch die Corona-Pandemie Einrichtungen und vergleichbare Institutionen geschlossen wurden, und denen aufgrund der Pflege oder Betreuung finanzielle Mehrbelastungen (zum Beispiel durch Verdienstausfälle) entstanden sind, die nicht oder nicht in ausreichender Höhe anderweitig kompensiert werden, durch eine Prämie als Einmalzahlung anerkannt und unterstützt werden.

Das Land Mecklenburg Vorpommern hat ein besonderes Interesse daran, dass die von der Schließung der Einrichtungen und Institutionen betroffenen pflege- oder betreuungsbedürftigen Personen von ihren Angehörigen gepflegt oder betreut werden. Ohne eine Anerkennung und Unterstützung der Leistungen der Angehörigen besteht die Gefahr, dass hilfsbereite Angehörige die Corona-Pandemie bedingten zusätzlichen Belastungen nicht oder nicht über einen längeren Zeitraum bewältigen können und sich von ihrem Engagement zurückziehen, da insbesondere die regulären Zuschüsse zum Beispiel der Krankenkassen und der Pflegekassen die Corona-Pandemie bedingt steigenden Aufwendungen oder entstehenden Verdienstausfälle nicht ansatzweise decken.

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:   https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV-Schutzfonds/

(Säule 6.2 - Anerkennungsprämien für Angehörige von Menschen mit Behinderung und pflegebedürftiger Personen)